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   OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02   

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https://dejure.org/2004,4481
OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Tätigkeit eines Internet-Serviceanbieters von tagesaktuellen Preisvergleichen für Telekommuniaktionsgeräte ohne Versandkosten als Handlung zu Zwecken des Wettbewerbs

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 5; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; UWG § 3
    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden aber unzureichende Hinweise und mehrdeutige Angaben enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1558
  • GRUR-RR 2005, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Insoweit liegen die Dinge grundlegend anders als bei einem Gewerbetreibenden, z. B. bei einem Händler, der nicht nur seine Produkte vertreibt, sondern über diese und die konkurrierenden Waren Kataloge mit sachlicher Kundeninformation erstellt (BGH WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Die Beklagte zu 2) wird nicht als Vermittlerin zwischen Verkäufern und Käufern für die eine oder andere Seite tätig und sie erhält unstreitig weder für den Abschluss eines Kaufvertrages noch für den Gelegenheitsnachweis irgendeine Provision (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II); sie ist ebenfalls keine Lieferantin oder Verkäuferin der von ihr ins Internet gestellten Produkte.
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    (f) Ist - wie im vorliegenden Fall bei der Beklagten zu 2) - die Wettbewerbsabsicht bei Medien im medialen Funktionsbereich nicht zu vermuten, so bedarf sie positiver Feststellung, und zwar unter Berücksichtigung aller Einzelumstände (BGH GRUR 1998, 947 - AZUBI '94, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Die Internetseiten der Beklagten zu 2) beschäftigen sich nicht mit dem Unternehmen und/oder Angebot der Klägerin, nur insoweit käme aber eine Haftung nach § 824 BGB in Betracht, weil eine bloß mittelbare Beeinträchtigung der Klägerin durch eine nur indirekt mögliche Gefährdung wirtschaftlicher Interessen nicht ausreicht (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 222 - Filmbesprechung, GRUR 1992, 201 - Bezirksleiter Straßenbauamt).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen (BGH GRUR 1997, 912 und 914 - Die Besten I und II) passen auf den vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95

    AZUBI '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    (f) Ist - wie im vorliegenden Fall bei der Beklagten zu 2) - die Wettbewerbsabsicht bei Medien im medialen Funktionsbereich nicht zu vermuten, so bedarf sie positiver Feststellung, und zwar unter Berücksichtigung aller Einzelumstände (BGH GRUR 1998, 947 - AZUBI '94, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Die Internetseiten der Beklagten zu 2) beschäftigen sich nicht mit dem Unternehmen und/oder Angebot der Klägerin, nur insoweit käme aber eine Haftung nach § 824 BGB in Betracht, weil eine bloß mittelbare Beeinträchtigung der Klägerin durch eine nur indirekt mögliche Gefährdung wirtschaftlicher Interessen nicht ausreicht (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 222 - Filmbesprechung, GRUR 1992, 201 - Bezirksleiter Straßenbauamt).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
    Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden darf (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

  • LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Mitbewerberbehinderung eines

    c) Die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 20 - Marktpreis) ist auf den hiesigen Sachverhalt mangels Vergleichbarkeit ebenfalls nicht übertragbar.
  • LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14

    Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem

    Im Rahmen eines solchen Lohnbuchhaltungsmandates werden lediglich vereinzelt weitergehende Pflichten des Steuerberaters angenommen, etwa im Hinblick auf eine Prüfung, ob für einen Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn die Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, NJW-RR 2005, 1227; OLG Köln, OLGR 2005, 11), die Feststellung und Ermittlung von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (LG Limburg, DStRE 2002, 594) oder die Pflicht, hinsichtlich offener Fragen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, jedenfalls die Ziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen (BGH, NJW-RR 2004, 1558; aber keine generelle Pflicht zur Beratung im sozialversicherungsrechtlichen Fragen, OLG Düsseldorf, DStR 2008, 322; OLG Celle, DStRE 2001, 838).
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